Antragsteller*in: | Anna Tranziska (KV Pinneberg) Konstantin von Notz (KV Hrzgt. Lauenburg) Jörn Pohl (KV Kiel) Eka von Kalben (KV Pinneberg) Sabine Loof (KV Pinneberg) Sven Krumbeck (KV Kiel) Paul Tranziska (KV Pinneberg) Kristian Warnholz (KV Pinneberg) Mathis Reuß-Hennschen (KV Pinneberg) Bianka Ewald (KV Pinneberg) Lasse Petersdotter (KV Kiel) Daniela Hartmann (KV Pinneberg) Rasmus Andresen (KV Flensburg) |
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0 - D 1: Dringlichkeitsantrag: Weiterentwicklung der Corona-App 2.0 zu einem echten Informationsportal
Antragstext
Dringlichkeitsantrag: Weiterentwicklung der Corona-App 2.0 zu einem echten
Informationsportal
Die Nachverfolgung von Kontakten bleibt ein wesentlicher Baustein zur Eindämmung
von Covid19. Digitale Anwendungen können weiterhin dazu beitragen, das
bisherige, mühsame, tief in die Grundrechte eingreifende, analoge Verfahren zu
entlasten und weiterzuentwickeln.
Die Landesgrünen mögen auf Bundesebene darauf hinwirken, dass die Corona-App
spätestens in der nächsten Version zu einem echten Corona-Informationsportal
ausgebaut wird.
Eklatante, lange bekannte Mängel müssen schnellstmöglich behoben werden. Darüber
hinaus sollten weitere Defizite der App analysiert und Anregungen aus anonymen
Befragungen aufgenommen werden. Über ein sog. „Bugbounty“-Programm oder
„Hackathons“ sollte die Öffentlichkeit bei der Weiterentwicklung beteiligt
werden. Ziel muss sein, den Nutzwert der App deutlich zu steigern. Gerade bei
digitalen Anwendungen sollte das Know-How der Zivilgesellschaft sehr viel
stärker als bislang eingebunden werden.
Die App muss zu einem echten Informationsportal ausgebaut werden: Über die
geltenden Regelungen und Empfehlungen zur Corona-Lage und die regionalen
Infektionszahlen müssen sich Nutzerinnen und Nutzer mit Hilfe der App leicht
verständlich informieren können. Es genügt nicht, auf die geltenden,
unübersichtlichen Verordnungen zu verweisen. Auch reicht es nicht, wenn die
Informationen in deutschem Fließtext verfügbar sind. Es braucht eine
redaktionelle, nutzerfreundliche Aufbereitung in verschiedenen Sprachen samt
hilfreicher Grafiken. Auch eine weitgehende Barrierefreiheit muss sichergestellt
sein, beispielsweise durch einfache Sprache oder eine Vorlesefunktion.
Vor dem Hintergrund, dass die App den Standort der*s Nutzer*in aus gutem Grund
nicht ermittelt und dies auch zukünftig nicht tun soll, schlagen wir vor, in der
App auf ein gemeinsames Portal von Bund und Ländern zu verweisen. Auf dieser
könnte man dann, technisch getrennt von der eigentlichen App, beispielsweise
über eine PLZ-Suche, hilfreiche Informationen zum regionalen Infektionsgeschehen
und Hinweise auf die geltende Verordnungslage bekommen.
Die Nachverfolgung von Infektionsketten bleibt das A und O, aber nicht jede*r
kann sich über Tage daran erinnern, wann und wo man mit anderen Menschen in
Kontakt gekommen ist. Diese Informationen sind jedoch essentiell, um
Infektionsketten zu unterbrechen. Zusätzlich zur Nutzung der App sollten wir uns
daher alle Notizen machen, in denen schlagwortartig Informationen, Standorte und
Reiseverläufe als Gedächtnisstütze stehen. Diese Funktion in die App zu
integrieren halten wir für hilfreich. Selbstverständlich muss sichergestellt
sein, dass außer der*m Nutzer*in niemand Zugriff auf diese Eintragungen hat.
Wenn mehr Menschen die App nutzen und die Qualität und Geschwindigkeit der
übermittelten Daten erhöht wird, sind auch Risikowarnungen zuverlässiger. Viele
Menschen sind derzeit aber verunsichert, was die einzelnen Warnstufen konkret
für sie bedeuten und welche Rechte und Pflichten mit ihnen einhergehen. Die
höchste Warnstufe der App muss den Zugang zu einer direkten Beratung einer
Telefon-Hotline des öffentlichen Gesundheitsdienstes eröffnen, die, soweit
dieser erforderlich ist, auch zu einem kostenlosen Test berechtigt.
Wir alle profitieren davon, wenn die App von möglichst vielen Menschen genutzt
wird. Dies ist jedoch längst nicht auf jedem Handy möglich. Deshalb müssen
zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, ein ähnliches Angebot auch über
Alternativen wie Armbänder, Fitnessuhren und Schlüsselanhänger bereitzustellen.
Dabei ist es wichtig, dass wir nicht hinter die bei der App erfolgreich
etablierten, besten Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards zurückfallen.
Begründung
Die Corona-App des Bundes könnte ein sehr sinnvolles Werkzeug zur Nachverfolgung von Infektionen und somit zur Eindämmung der Corona-Pandemie sein.
Leider hat die Bundesregierung ohne Not viel dafür getan, den Erfolg der App nachhaltig zu gefährden. Durch ein monatelanges Hin- und Her hat sie unnötig Zeit, Geld und Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer verspielt. Bis heute hat sie es verpasst, ein Begleitgesetz vorzulegen, das Vertrauen aufbaut und Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft.
Vor diesem Hintergrund mussten wir gerade eine sehr durchwachsene 100 Tage-Bilanz ziehen: Die für einen tatsächlichen Nutzen der App benötigten Nutzerzahlen wurden trotz millionenschwerer Werbekampagnen nie erreicht und stagnieren derzeit.
Obwohl immer wieder auf sie verwiesen wurde, hat man eklatante Mängel der App wie den Umstand, dass viele Labore bis heute nicht an das System angeschlossen sind und Testergebnisse nicht abgebildet werden, bis heute nicht beseitigt. Auch hat es viel zu lang gedauert, europaweit einheitliche Standards zu verfolgen und die App über Ländergrenzen hinweg nutzbar zu machen.
Die Lethargie der Bundesregierung seit Vorstellung der ersten App-Version Mitte Juni ist unverständlich: Die App könnte gerade jetzt helfen, mehr Schutz und Service zu bieten. Die Bundesregierung muss alles daran setzen muss, die lange bekannten Defizite schnellstmöglich zu beheben. Darüber hinaus sollte sie konkrete Schritte unternehmen, um die Attraktivität der App zu erhöhen und mehr Anwenderinnen und Anwender für deren Nutzung zu gewinnen.
Derzeit wird die App also noch von zu wenigen Menschen genutzt, was zum Teil an einer fehlenden Attraktivität, zum Teil an den technischen Standards liegt, die sie nicht auf allen Geräten nutzbar macht. Ein weiterer Aspekt ist die fehlende Motivation der Menschen, die App zu nutzen. Diese ist sicherlich am höchsten, wenn die Benutzung möglichst einfach und zuverlässig ist und außer der Kontaktnachverfolgungen noch weiteren Nutzen bringt.
Die Coronaverordnungen der Länder werden auf absehbare Zeit aufgrund von unterschiedlichen Infektionslagen sehr unterschiedlich bleiben. Es wäre deshalb wichtig, den Umstand, dass bereits rund 20 Millionen Menschen die App heruntergeladen haben, zu nutzen, um ihnen gut aufgearbeitete, leicht verständliche Informationen zu bieten. Für andere könnte es ein Anreiz sein, die App endlich auch zu nutzen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die neue Version der Corona-App 2.0 war erst ab dem 14.10.2020 als Update in den App-Stores verfügbar. Weiterhin fehlen in dieser Version jedoch dringend benötigte Verbesserungen, um die Attraktivität der App zu erhöhen und somit die anvisierten und notwendigen Nutzerzahlen auch tatsächlich zu erreichen.
Seit etwa 2 Wochen steigen die Fallzahlen in Deutschland stark an. Auf der MPK am 14.10.2020 wurden für Risikogebieten mit unterschiedlichen Inzidenzen jeweils zeitlich und kreisweise begrenzt unterschiedliche Maßnahmen beschlossen. Sich diese sinnvollen Informationen bei jedem Überschreiten einer Kreisseite neu zu besorgen, halten wir für sehr mühsam für Einzelne und regen daher eine gemeinsames Portal von Bund und Ländern an, auf das in der App verweisen wird.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Malte-Jannik Krüger (KV Steinburg)
- Sophia Marie Pott (KV Lübeck)
- Jakob Blasel (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Luca Köpping (KV Kiel)
- Jens Herrndorff (KV Pinneberg)
- Andrea Eva Dreffein-Hahn (KV Pinneberg)
- Holger Bartsch
- Lennart Sass (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Uta Röpcke (KV Herzogtum Lauenburg)
- Peter Schüler
- Tafin Ahsbahs (KV Pinneberg)
- Dennis Zdunek (KV Herzogtum Lauenburg)
- Denise Loop (KV Dithmarschen)
- David-Willem Poggemann (KV Kiel)
- Hans-Peter Hopp
- Marret Bohn (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Silke Schiller-Tobies
- Axel Flasbarth KV Lübeck
- Andreas Tietze
- Aminata Touré (KV Neumünster)
- Ulrike Täck
- Lovis Möller (KV Pinneberg)
Änderungsanträge
- 0 - D 1.1 (Holger Bartsch (KV Herzogtum Lauenburg), Eingereicht)
Kommentare
Holger Bartsch:
Meldet sich ein Teilnehmer der Zusammenkunft als positiv getestet könnten über diesen Schlüssel alle Teilnehmer der Zusammenkunft informiert werden. Dies kann die Information über die Gefahr vereinfachen und die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung entlasten.
Gerd Weichelt (KV Ditmarschen):
Holger Bartsch:
Hallo Gerd! So sieht er aus!
Holger Bartsch:
Durch die Funktion, wie ich sie beschrieben habe, wird kein Bewegungsprofil erzeugt. Vielmehr nutzt diese Funktion die dezentrale Basis der CWA und nur die Geräte, die den Schlüssel des Geräts mit QR-Code haben, werden, nachdem ein Benutzer sich als positiv getestet meldet, gewarnt.
Auch jetzt könnte Dir die CWA jederzeit sagen wann und wo Du die Begegnung mit einer positiv getesteten Person gehabt hast. Dann müsste dein Telefon diese Info aber speichern, da m.W.n. diese Informationen nicht auf dem Server liegen.
Gerd Weichelt (KV Ditmarschen):
Danke dür die Info. Habe den Antrag unterstützt. Eine Unterstützung fehlt nur noch. Zumindest ist der Antrag diskussionswürdig.