Antragsteller*in: | LAG Mensch & Tier, Landesvorstand (dort beschlossen am: 29.10.2020) |
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T 1 NEU: Tierschutz ernst nehmen
Antragstext
Tierschutz ernst nehmen
Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Damit sind wir dazu
verpflichtet, Tiere zu achten und ihnen vermeidbare Leiden, in der Haltung und
auch bei der Schlachtung, zu ersparen. Dazu sollen Tiere in allen
Rechtsbereichen als fühlende Lebewesen anerkannt werden und auf sie dürfen nicht
länger die Rechtsvorschriften, die für Sachen gelten, angewandt werden.
Die Abwägung von Wirtschaftsinteressen gegen das Tierwohl darf nicht regelmäßig
und zwingend zur Nachrangigkeit der Interessen des Tieres ausfallen. Die
Gewährleistung des Tierschutzes soll die Art und Weise der Nutzung bestimmen,
und nicht umgekehrt.
„Grüner statt größer werden“ ist unser Leitmotiv für die Tierhaltung der
Zukunft. Wir wollen allen Tieren ein würdiges Leben ermöglichen. Mit der
Einführung des Verbandsklagerechts, unsere Initiative für ein Verbot der
Pelztierzucht, dem Landesprogramm zur Katzenkastration, der Benennung einer
Landestierschutzbeauftragten, unseren Initiativen zur Weidehaltung, zur Änderung
der Tierschutznutztierhaltungsverordnung und zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU
haben wir in den vergangenen Jahren wichtige Projekte auf den Weg gebracht.
Jedes Tier hat ein Recht auf Leben und Unversehrtheit, so weit nicht ein
ethisch vertretbarer Grund" dagegen steht. Entsprechend ist in den
Rechtsvorschriften "vernünftiger Grund" gegen "ethisch vertretbarer Grund" zu
ersetzen.
Insbesondere im Bereich der Heimtierhaltung, der Tierheime und des Vollzugs von
Tierschutzkontrollen braucht es weitere Grüne Initiativen. Insbesondere wollen
wir eine bessere Ausstattung der Veterinärämter und
Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Bereich Tierschutz.
Auch bedingt durch die Corona-Situation haben sich in den vergangenen Monaten
immer mehr Menschen Haustiere zugelegt, die am Ende im Tierheim landen oder
nicht tiergerecht gehalten werden.
Der nicht fachgerechten Haltung von Hunden wollen wir durch einen
Hundeführerschein vorbeugen. Dem Aussetzen von Katzen und Hunden wollen wir mit
einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen begegnen.
Tierhalter*innen müssen über die für die Haltung ihrer Tiere nötige Sachkunde
verfügen. Die Abgabe von Tieren darf nur an Personen erfolgen, die einen
derartigen Nachweis vorlegen können.
Zunehmend stellt uns auch der illegale Online-Handel mit Haustieren sowie der
illegale Handel mit Wildtieren vor Herausforderungen. Er führt zu prekären und
tierschutzwidrig Vermehrungssituationen, dezimiert gefährdete Arten im globalen
Süden und bringt die Gefahr der Einschleppung von Zoonosen mit sich.
Wir wollen uns deshalb einsetzen für die Regulierung des Online-Handels mit
Haustieren und die Einführung einer Positivliste für den Handel mit Wildtieren
bei einem gleichzeitigen Verbot des Handels mit Wildfängen.
Auch die Tierheime im Land leisten wichtige und wertvolle Arbeit, sind aber
oftmals überfüllt und haben existentielle Geldsorgen aufgrund nicht
auskömmlicher Finanzierungsverträgen mit den Gemeinden. Wir fordern, dass die
Fundtierrichtlinie überarbeitet wird und wollen insbesondere erreichen, dass die
Städte und Gemeinden den Tierheimen für die Aufbewahrung und Pflege von
Fundtieren eine auskommende Erstattung zahlen.
Begründung
erfolgt mündlich
Unterstützer*innen
- Ulrike Täck
- Selina Koch (KV Segeberg)
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Katja Kuncke (KV Lübeck)
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