Die Forderung nach einer Strafrechtsverschärfung kommt üblicherweise aus der konservativen Ecke und soll konsequentes politisches Handeln suggerieren. Aus kriminologischer Perspektive haben härtere Strafen jedoch keinen Nutzen. Sie verpuffen und können Straftaten nicht verhindern, wie das Beispiel der Todesstrafe aus der USA belegt. Das Sexualstrafrecht ist erst 2016 an vielen Punkten erheblich verschärft worden und die Verjährungsfristen deutlich verlängert worden. Die kriminologische Evaluation steht noch aus.
Um sexualisierte und häusliche Gewalt gegen cis-Jungen und -Männer zu verhindern oder aufzuklären, braucht es Prävention und erfolgreiche Ermittlungsverfahren. Dafür bedarf es erhebliche Investitionen.
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