Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND Schleswig-Holstein (dort beschlossen am: 20.09.2020) |
---|
G 1: Sexualisierte und häusliche Gewalt gegen cis-Jungen und -Männer beenden!
Antragstext
Sexualisierte und häusliche Gewalt gegen cis-Jungen und -Männer beenden!
Häusliche und sexualisierte Gewalt widerfährt auch cis-männlichen Personen
(Erläuterung siehe Begründung). In der Öffentlichkeit gibt es für diesen Umstand
kaum Bewusstsein; geschlechtsinduzierte Verletzungen werden oft als Probleme von
FINT*-Personen gesehen. Schätzungen besagen jedoch, dass fünf bis zehn Prozent
aller deutschen cis-Jungen in ihrer Kindheit und Jugend von sexualisierter
Gewalt betroffen sind. Es hat sich außerdem herausgestellt, dass cis-Männer
wesentlich häufiger von häuslicher Gewalt betroffen sind als früher angenommen.
Auch wenn die absoluten Betroffenenzahlen bei cis-Jungen und Männern in
Statistiken auffällig niedrig im Vergleich zu FINT*-Personen erscheinen, so muss
man doch von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgehen.
Um sexualisierte und häusliche Gewalt gegen cis-Jungen und -Männer zu beenden,
fordern wir folgendes auf landespolitischer Ebene:
• Es braucht eine institutionelle Förderung der Männerberatung in Schleswig-
Holstein, die den Beratungsstellen Planungssicherheit gibt und Zeit, die
Programme zu etablieren. Eine langfristige Unterstützung sendet außerdem ein
Zeichen an die Öffentlichkeit und Betroffene, dass das Thema sexualisierte und
häusliche Gewalt bei cis-Jungen und -Männern ernst genommen wird.
• Es braucht mehr auf sexualisierte und häusliche Gewalt bei cis-Jungen und -
Männern spezialisierte Beratungsstellen im ganzen Bundesland. Besonders der
ländliche Raum in Schleswig-Holstein ist momentan unterversorgt.
• Die Beratungsangebote müssen niedrigschwellig und divers sein – von
persönlichen Angeboten, über telefonische bis hin zu Online-
Kontaktmöglichkeiten.
• Diversität muss sich auch bei den Berater*innen widerspiegeln, hier geht es
explizit um das Geschlecht – Parité bei den Mitarbeitenden in den
Beratungsstellen ist wünschenswert. Weitere Aspekte sind z. B. soziale und
ethnische Herkunft, Religion, Sprache u. Ä.
• Die Beratung muss kurzfristig für die Betroffenen verfügbar sein, lange
Wartezeiten sind zu vermeiden.
• Es braucht mehr staatliche Fördergelder, um sexualisierte und häusliche Gewalt
bei cis-Jungen und -Männern zu erforschen. Es gibt in Deutschland aktuell keine
repräsentative Studie, wie viele Menschen betroffen sind – das Dunkelfeld kann
dementsprechend schlecht geschätzt werden. Weitere Aspekte, wie z. B. FIT-
Personen als Täter*innen, sind praktisch unerforscht.
• Für sexualisierte und häusliche Gewalt bei cis-Jungen und -Männern muss die
Polizei und Justiz z. B. in Form von Schulungen der Beamt*innen stärker
sensibilisiert werden.
Bundespolitisch fordern wir des Weiteren:
• Die Zahl der Plätze in Männerschutzwohnungen in Deutschland muss drastisch
erhöht werden. Fachkräfte schätzen, dass pro Bundesland etwa sechs bis zwölf
benötigt werden.
• Ein bundesweites 24 Stunden-Notfalltelefon für von sexualisierter und
häuslicher Gewalt betroffe-nen cis-Jungen und -Männer ist notwendig.
• Es braucht sowohl landes- als auch bundesweite Fach- und Koordinationsstellen,
die die verschiedenen Beratungsangebote überblicken, Öffentlichkeitsarbeit
machen, Präventionskonzepte sowie Qualitätsstandards erarbeiten und sichern.
• Die „Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs“ soll von
einer Ehrenamtskommission zu einer Kommission mit juristischen Befugnissen
aufgewertet werden, um ihre Arbeit noch effektiver ausführen zu können.
• Täter*innen müssen strafrechtlich konsequent verfolgt sowie durch Reformen im
Sexualstrafrecht härter bestraft werden.
Begründung
Erläuterung:
Cis sagt aus, dass eine Person sich mit dem Geschlecht identifiziert, das ihr bei der Geburt zugewiesen werden. Ein Cis Mann ist also eine Person, die bei der Geburt dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurde und sich auch als Mann identifiziert. Dementsprechend ist eine Cis Frau eine Frau eine Frau, die bei der Geburt dem weiblichen Geschlecht zugewiesen wurde und sich auch als Frau identifiziert.
In diesem Antrag verwenden wir den Begriff Cis-Männer, da diese auf andere Weise von Gewalt betroffen sind, als zum Beispiel trans-Männer, die häufig weiblich sozialisiert wurden, manchmal weiblich gelesen werden und somit von anderen Diskriminierungs-Strukturen betroffen sind.
Unterstützer*innen
- Michael Hegger (KV Dithmarschen)
- Ann-Kathrin Tranziska (KV Pinneberg)
- Carola Köster-Wiens (KV Lübeck)
- Sina Clorius (KV Schleswig-Flensburg)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Lars Bergmann (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Bianka Ewald (KV Pinneberg)
- Nadine Mai (KV Pinneberg)
- Kristian Warnholz (KV Pinneberg)
- Gazi Freitag (KV Kiel)
- Klaus-Christian Kalkhoff (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Nils Kurtoglu (KV Lübeck)
- Nelly Waldeck (KV Kiel)
- Judith Bach (KV Lübeck)
- Jakob Blasel (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Mayra Vriesema (sie)
- Lasse Bombien (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Marvin Wölk (KV Steinburg)
- David-Willem Poggemann (KV Kiel)
- Malte-Jannik Krüger (KV Steinburg)
- Annette Granzin (KV Ostholstein)
- Björn Hennig (KV Ostholstein)
Änderungsanträge
- G 1.1 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 22.10.2020), Eingereicht)
Kommentare