Antragsteller*in: | LAG Natur/ Umwelt/ Ökologie (dort beschlossen am: 30.09.2020) |
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N 2: Schutz von Natur und Biodiversität konsequent umsetzen
Antragstext
Schutz von Natur und Biodiversität konsequent umsetzen
Schleswig-Holstein hat mit den beiden Meeresküsten und seinen Dünen, Mooren und
Seen viele schützenswerte und teils einzigartige Natur- und Kulturlandschaften.
Allerdings beträgt die Fläche, die in Schleswig-Holstein an Land zum Schutz von
Biodiversität in Form von Naturschutzgebieten, FFH- und Vogelschutzgebieten
vorgehalten wird, gerade einmal 11 % der Landesfläche. Damit ist Schleswig-
Holstein weit entfernt vom Ziel der Konvention zur Biologischen Vielfalt
(Convention on Biological Diversity CBD), nach der die unterzeichnenden Staaten
bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 17 % ihrer Land- bzw. Süßwasserfläche unter
Schutz stellen sollten.
Artenvielfalt ist ein Eigenwert, den es zu bewahren gilt. Doch auch wir Menschen
profitieren von einer möglichst vielfältigen Naturumgebung. Die rasante Änderung
der abiotischen Bedingungen, wie sie zurzeit durch Klimaveränderungen geschieht,
setzt die vielfältig gestresste Natur unter enormen Veränderungsdruck. Je
geringer die Zahl der Arten und Lebensräume ist, desto unsicherer werden die
selbstverständlichen Funktionen eines intakten Naturhaushalts wie die Reinigung
des Grundwassers, der Aufbau von Humus oder die Bestäubung von Kulturpflanzen.
In den meisten Schutzgebieten finden immer noch Nutzungen statt, die den
Schutzzielen entgegenstehen: Fischerei in den Meeresschutzgebieten,
Forstwirtschaft in FFH-Wäldern und Pestizideinsatz auf Äckern in
Naturschutzgebieten. Dagegen werden notwendige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
für die Schutzgebiete (z. B. Wiedervernässung von Mooren, Pflegemahd von
Orchideenwiesen, Offenhalten von Heiden und Magerrasen, etc.) häufig nur
unzureichend umgesetzt. Zudem findet keine ausreichende Betreuung und
Unterstützung der ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuung statt, sodass
Naturschutzverstöße kaum beobachtet oder entsprechend geahndet werden können.
Der Grund für die fehlende Umsetzung von geltendem Recht sind oft Geld- oder
Personalmangel in den Naturschutzbehörden.
Der Landesparteitag von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordert die
Landtagsfraktion sowie die Kreistagsfraktionen im Rahmen ihrer Kompetenzen auf,
- in Schleswig-Holstein das Ziel von 17 % Schutzgebieten bis 2025 konsequent
umzusetzen,
- innerhalb der Schutzgebiete nur noch Nutzungen zuzulassen, die dem
Schutzzweck des jeweiligen Gebietes nicht widersprechen,
- den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln in Schutzgebieten zu
untersagen.
Zudem ist eine angemessene Finanzierung für die Erhaltung der Schutzgebiete zu
sichern. Erforderlich sind verbesserte Sach- und Personalmittel
- zur Überwachung von Schutzgebietsbestimmungen, idealerweise durch ein
landesweites System von hauptamtlichen Gebietsbetreuer*innen
- für die Erstellung und Kontrolle von Managementplänen,
- für die regelmäßige Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- für ein Erfolgsmonitoring zur Verbesserung der Schutzmaßnahmen.
Die finanzielle Ausstattung für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in
Schutzgebieten sollte der Höhe der Förderung der ersten Säule der Gemeinsamen
Agrarpolitik entsprechen (ca. 300 Euro pro Hektar).
Begründung
Von den etwa 3.000 Pflanzenarten in Deutschland sind knapp ein Drittel, von den 48.000 heimischen Tierarten 36 % in ihrem Bestand bedroht. Über 70 % der Biotoptypen sind gefährdet.
Gemäß den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) und der Konvention zur Biologischen Vielfalt ist die Vielfalt der Lebensformen an Land und im Wasser zu schützen. Der Jahresbericht der Landesregierung zur biologischen Vielfalt (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/as_07_Jahresbericht.html) zeigt jedoch, dass die Artenvielfalt in Schleswig-Holstein sich nur in den Wäldern und in Siedlungen etwas verbessert, während sie in Gewässern und in der Agrarlandschaft weiter abnimmt.
Eine Ursache dafür ist, dass immer noch Teile vieler Schutzgebiete zu intensiv bewirtschaftet werden. Stickstoffeinträge wie Gülle oder Mineraldünger tragen durch Eutrophierung und Versauerung zum Verlust von Biodiversität bei (Sachverständigenrat für Umweltfragen SRU 2015). Wo Landwirtschaft in Schutzgebieten stattfindet, werden als „gute fachliche Praxis“ auch Pestizide aller Art eingesetzt, sogar stellenweise in den Salzwiesen des Nationalparks Wattenmeer.
Generell fehlen in den Naturschutzbehörden Personal und finanzielle Ressourcen für die Umsetzung der Schutzgebiets-Managementpläne. Nach Berechnungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) sind allein für die Erhaltung des Schutzgebietsnetzes Natura2000 in Deutschland 1,4 Milliarden Euro pro Jahr notwendig.
Ziel der Politik von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN muss es sein, für die Umsetzung internationaler Naturschutzabkommen wie die Konvention zur Biologischen Vielfalt einzustehen und im Sinne der Nachhaltigkeitsziele die Artenvielfalt und die Lebensgrundlagen für Menschen und alle Lebewesen an Land und im Wasser zu erhalten und zu schützen. Dies kann nur geschehen, wenn Schutzgebiete in ausreichender Zahl und Ausdehnung vorhanden sind und ihrem Schutzzweck gemäß entwickelt werden. Das kann je nach Lebensraum bedeuten, dass die Natur sich selbst überlassen wird (Naturwälder, Wildnis- und Nullnutzungsgebiete) oder durch eine nachhaltige, extensive landwirtschaftliche Nutzung oder Pflegemaßnahmen strukturreiche Offenlandschaften schafft oder erhält.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Christof Martin (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Rainer Borcherding
- Lars Bergmann (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Sebastian Bonau (KV Schleswig-Flensburg)
- Andrea Jaeger (KV Nordfriesland)
- Dennis Heine
- Kerstin Mock-Hofeditz (KV Nordfriesland)
- Dirk Kock-Rohwer
- Nour Al Ali (KV Schleswig-Flensburg)
- Rebecca Bräutigam (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Klaus-Christian Kalkhoff (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Petra Kärgel (KV Pinneberg)
- Bianka Ewald (KV Pinneberg)
- Achim Jansen (KV Segeberg) (KV Segeberg)
- Kornelia Mrowitzky (KV Herzogtum Lauenburg)
- Lasse Bombien (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Iris Werner
- Marlene Langholz-Kaiser (KV Flensburg)
- Hasso Seibert (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Christiane Mißfeldt
- Rolf Martens (KV Dithmarschen)
- Lothar Koch (KV Nordfriesland)
- Jan Karthäuser (KV Ostholstein)
- Mathias Schmitz (KV Pinneberg)
- Andreas Tietze, KV Nordfriesland
- Arne Langniß (KV Kiel)
- Petra Kärgel
- Ulrike Täck
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