Antragsteller*in: | Lasse Petersdotter (KV Kiel) |
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Fin 1: Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug konsequent umsetzen!
Antragstext
Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug konsequent umsetzen!
Wir Grünen in Schleswig-Holstein begrüßen die Schritte, die unsere
Finanzministerin Monika Heinold mit dem Aufbau einer eigenen Einheit für
Geldwäscheprävention in Schleswig-Holstein auf Landesebene eingeleitet hat. Für
eine konsequente Verfolgung von Geldwäsche ist allerdings eine viele bessere
Zusammenarbeit der Behörden auf nationaler und europäischer Ebene erforderlich.
Die nationale Zentralstelle zur Geldwäschebekämpfung muss endlich arbeitsfähig
werden. Auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine
zentrale europäische Aufsicht über die Geldwäschebekämpfung im Finanz- sowie im
Nichtfinanzsektor vorgelegt, den wir Grüne unterstützen.
Der Wirecard-Skandal legt zudem die Interessenskonflikte von
Wirtschaftsprüfgesellschaften deutlich offen. Daher muss die Schaffung einer
staatlichen Wirtschaftsprüfgesellschaft geprüft werden, ob zu schaffen ist.
Definitiv kann es nicht weiterhin so sein, dass diejenigen, die die
Wirtschaftsprüfung durchführen, gleichzeitig Geld damit verdienen, dass sie
dieselben Unternehmen beraten. Diese Interessenkonflikte sind gesetzlich zu
unterbinden. Abseits davon müssen Prüfungsstandards international harmonisiert
werden. Prüfungsgesellschaften und Prüfer*innen müssen regelmäßig wechseln,
damit Fehler erkannt und offengelegt werden können. Wir wollen uns auf
Bundesebene in jedem Fall für eine Reform der Wirtschaftsprüfgesellschaften
einsetzen. Auch ist es enorm fragwürdig, dass die Wirtschaftsprüfgesellschaften
von der Bundesregierung als Beratungsunternehmen herangezogen werden, während
sie gleichzeitig beispielsweise große Energiekonzerne beraten. Wir erwarten von
der Bundesregierung eine höhere Sensibilität für derlei
Abhängigkeitsverhältnisse bei der Auswahl der eigenen Beratung.
Um Cum-Ex-Geschäfte zukünftig rechtssicher zu unterbinden, braucht es eine
Gesetzesänderung auf europäischer Ebene, um den Missbrauch von
Steuerrückforderungen im Zusammenhang mit Dividendenausschüttungen endlich zu
verhindern. Hierzu hat die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in ihrem
Bericht vom 24.09.2020 Vorschläge gemacht, die zügig umgesetzt werden müssen.
Besonders empörend ist, dass die aufgedeckten und vor Gericht gebrachten Fälle
von Steuerbetrug im Zusammenhang mit Cum-Ex und Cum-Cum jetzt zu verjähren
drohen und der Schaden für die Steuerbehörden ihre damit verbundenen Ausfälle
nicht mehr zurückerhalten. Wir fordern daher eine rechtssichere Lösung, um auch
nach eingetretener Verjährung eine Möglichkeit zu schaffen, die illegal durch
Cum-Ex- und Cum-cum-Geschäfte erlangten Vermögenswerte zurückzufordern. Hier
muss die Bundesregierung schnell handeln, anstatt mit den Betrüger*innen zu
kuscheln!
Schließlich benötigen wir auf nationaler Ebene ein funktionierendes
Unternehmensstrafrecht. Für einen fairen Wettbewerb sollen rechtstreue
Unternehmen unterstützt, „schwarze Schafe“ dagegen sanktioniert werden, die sich
auf Kosten der Konkurrenz und der Allgemeinheit illegal Vorteile verschaffen.
Dafür benötigen wir eine gesetzliche Regelung, die eine bessere Verfolgung und
Sanktionierung von Straftaten ermöglicht, die aus Unternehmen heraus begangen
werden.
Begründung
Panama Papers, Swiss Leaks, Paradise Papers, zuletzt im September FinCEN-Files: immer wieder enthüllen investigative Journalist*innen Skandale im großen Stil und unter Beteiligung des Finanzsektors, wie Steuerbetrug im Zusammenhang mit Cum-Ex Dividendengeschäften, Offshore-Finanzplätzen oder Geldwäsche von Mafiaorganisationen mit Unterstützung internationaler Großbanken. Dabei sind auch immer wieder deutsche Finanzinstitute beteiligt.
Zuletzt hat sich im Zusammenhang mit den FinCEN Files gezeigt, dass einerseits die Banken ihre Verantwortung bei der Geldwäschebekämpfung nicht ernst nehmen , weil sie ihren Meldeverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen, andererseits zeigt sich, dass die internationale Zusammenarbeit der nationalen Behörden bei der Geldwäschebekämpfung nicht oder nur mangelhaft funktioniert.
Auch fällt insbesondere Bundesfinanzminister Scholz extrem negativ durch sein Vorgehen auf. Das Land Hamburg ließ nach mehreren Treffen von Scholz mit einem CumEx-Banker Steuerrückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe, die auf Basis des CumEx-Betrugs entstanden waren, trotz Vorwarnung verjähren. Zwischen Bundesregierung und gewissen Teilen der Finanzwirtschaft scheint es eine Art Gentlemen's’ Agreement zu geben, wegzuschauen solange es irgendwie wirtschaftlich läuft, und dies scheint sich sogar auf die Zeit nach der Offenlegung von Steuerbetrug zu erstrecken.
Deutschland ist zudem offensichtlich Hochburg der fragwürdigen Finanzprodukte. Bei uns schaffen es anscheinend sogar Betrüger unter die DAX30. Der Fall Wirecard sollte bei allen Verantwortlichen für blankes Entsetzen sorgen. Der Skandal muss transparent aufgearbeitet werden und es müssen legislative und juristische Konsequenzen folgen. Auch muss die Bundesregierung sich hier erneut fragen, was für eine Rolle sie eigentlich derzeit in Fragen der Finanzwirtschaft spielt.
Kommentare
Anne-Kathrin Ahsbahs: