Antragsteller*in: | LAG Mobilität und Verkehr (dort beschlossen am: 28.09.2020) |
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M&V 1: Erarbeitung eines Mobilitätswendegesetzes
Antragstext
Erarbeitung eines Mobilitätswendegesetzes
Der Landesparteitag möge beschließen, dass sich die Partei und die
Landtagsfraktion dafür einsetzen, dass das Land Schleswig-Holstein ein
Mobilitätswendegesetz für Schleswig-Holstein erarbeitet und verabschiedet.
Dieses Mobilitätswendegesetz soll insbesondere die in der Begründung dieses
Antrags enthaltenen Aspekte beinhalten.
Inhalt
Präambel
Klimawandel, Artensterben, übergroßer Ressourcenverbrauch belasten heutige und
zukünftige Generationen, daher ist eine radikale Wende bei unserem
Mobilitätsverhalten notwendig.
Dieses Gesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen um in allen Teilen
Schleswig-Holsteins den Mobilitätsbedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern
unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen
Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft oder
individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit, gerecht zu werden.
Die durch dieses Gesetz geregelte Mobilität umfasst die besonderen Anforderungen
aller Mobilitätsgruppen, diejenigen der Zufußgehenden und Fahrradfahrenden, des
öffentlichen Personennahverkehrs, des Wirtschaftsverkehrs sowie des
motorisierten Individualverkehrs. Das Gesetz sichert dabei den Vorrang des
Umweltverbundes.
Das Gesetz regelt für alle Mobilitätsgruppen die besonderen Ziele der
Entwicklung hin zu einer nachhaltigen und globalisierungsfähigen Mobilität, die
Aufgaben und gebündelte Zuständigkeiten der Planungsbehörden, die ggf.
notwendige Revision der von der Mobilitätswende betroffenen Gesetze und
Verordnungen, die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Planung,
Verkehrsführung und Information bei Baumaßnahmen, Erhalt, Sanierung und
Finanzierung der Infrastruktur und der jeweiligen Anlagen.
§ 1 Zweck
Zweck dieses Gesetzes ist eine derartige Umgestaltung der Mobilität, dass
Schleswig-Holstein seinen Beitrag dazu liefert, dass die Erderwärmung im
Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf 1,5 Grad Celsius begrenzt wird. Dabei
ist eine Verbesserung der natürlichen Umwelt insgesamt zu erzielen, etwa durch
die Entsiegelung von Flächen und eine positive Entwicklung der Artenvielfalt.
Damit einhergehend sollen Lebensqualität und Gesundheit der Menschen in
Schleswig-Holstein unmittelbar steigen, insbesondere durch saubere Luft,
Lärmreduktion und eine höhere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
Die Mobilitätswende dient auch der Erhöhung der Sicherheit der
Verkehrsteilnehmenden und sonstiger Personen, insbesondere schwächere Personen
wie spielende Kinder und Ältere, aber auch zu Fuß Gehende und Radfahrende sind
effektiv zu schützen.
Mobilität bedeutet gesellschaftliche Teilhabe. Sie soll den Menschen unabhängig
von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen
sowie von Lebenssituation, Herkunft oder individueller
Verkehrsmittelverfügbarkeit zur Verfügung stehen.
Eine zukunftsfähige Mobilität muss vom Menschen her gedacht werden. Sie muss
sicherer und nachhaltiger organisiert werden. Gutes und gesundes Leben ohne
Schadstoffe und Lärm, der Erhalt unserer Umwelt und natürlichen Lebensräume sind
dabei vorrangig und eine gleichwertige Teilnahme an der Mobilität muss allen
Menschen ermöglicht werden.
Die Mobilität der Zukunft soll umweltfreundlich gestaltet werden. Dafür sollen
Randbedingungen geschaffen werden, um motorisierten Verkehr zu vermeiden.
Verkehr, der nicht vermieden werden kann, soll nach Möglichkeit auf
umweltfreundliche Verkehrsmittel verlagert werden. Der verbliebene motorisierte
Verkehr soll auf umweltfreundliche Antriebstechniken umgestellt werden.
Um die Ziele zu erreichen, ermöglicht dieses Gesetz Experimentierräume für die
Frage, inwieweit innovative Mobilitätsformen und eine integrative Vernetzung von
Verkehrsangeboten die Wende hin zu einer nachhaltigen Mobilität unterstützen
können.
Das Land Schleswig-Holstein erkennt die Klimaziele des Pariser Abkommens von
2015 als verbindlich an. Es verpflichtet sich auf den Erhalt der Biodiversität
und auf die vorrangige Förderung von Mobilitätsangeboten, die möglichst wenig
Flächen verbrauchen und ihren Lärm- und Schadstoffemissionen minimiert werden.
§ 2 Ziele
Um den in § 1 genannten Zweck zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz insbesondere
folgende Ziele:
- Die klimaschädlichen Emissionen der Schleswig-Holsteinischen Mobilität
sind gegenüber 1990 bis 2030 um 70 Prozent zu reduzieren. Bis 2035 ist
Klimaneutralität durch weitere Reduzierung und Kompensation zu erreichen
- Verkehrsvermeidung: Die notwendigen Personen- und Tonnenkilometer sind so
weit wie möglich zu reduzieren
- Verkehrsverlagerung: Der verbleibende Verkehr ist soweit möglich auf das
umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu verlagern. Insbesondere sind die
nichtmotorisierte Mobilität und die Nahmobilität bei Finanzierung und
Planung zu priorisieren.- Der Anteil des Öffentlichen Personenverkehrs an der Verkehrsleistung
ist bis 2030 auf 30 Prozent zu steigern, bis 2035 auf 35 Prozent. - Der Anteil des Radverkehrs am Modal Split ist bis 2025 auf 25
Prozent zu steigern, auf 30 Prozent bis 2030 und auf 35 Prozent bis
2035. - Der Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung ist bis 2025 auf
12 Prozent zu steigern auf 15 Prozent bis 2030, auf 17 Prozent bis
2035. - Der Anteil des Fußverkehrs am Modal Split ist bis 2030 auf 30
Prozent und bis 2035 auf 40 Prozent zu steigern.
- Der Anteil des Öffentlichen Personenverkehrs an der Verkehrsleistung
- Antriebsarten: Bis 2035 müssen sämtliche Antriebe klimaneutral arbeiten.
Öffentliche Verkehrsmittel sind entsprechend umzurüsten.
- Verkehrssicherheit: Die Zahl der durch den Verkehr Getöteten und
Schwerverletzten ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Es sind konkrete Pläne zu erstellen, in denen die in § 2 enthaltenen Ziele
aufgegriffen und durch Ziele für die Zwischenjahre ergänzt werden. Soweit
Schleswig-Holstein mehr CO2-Äquivalente emittiert, als diesem Land in Hinblick
auf die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius Modifizierte Version
einfügen zustehen, haben Maßnahmen zur Kompensation zu erfolgen.
Dieses Gesetz ist alle fünf Jahre zu evaluieren. Darüber hinaus hat die
Landesregierung dem Landtag jährlich über den Zwischenstand der Zielerreichung
zu berichten. Sofern die Zwischenziele nicht erreicht worden sind, hat die
Landesregierung dem Landtag Maßnahmen zur Kompensation vorzuschlagen.
§3 Querschnittsaufgaben
- Verpflichtende Einführung eines betrieblichen und schulischen
Mobilitätsmanagements für Einrichtungen ab 50 Mitarbeitenden bis 2023
- Beratung von Betrieben zum Management der Mobilität
- Aufbau einer Strategie, wie das Land als Vorreiter des
Mobilitätsmanagements fungieren kann
- Förderung von umweltfreundlich zurückgelegten Dienstwegen
- Bei Stadtentwicklungsmaßnahmen ist ein ÖPNV-Konzept vorzulegen
- Siedlungsentwicklung soll bevorzugt im Umfeld von Bahnstationen erfolgen
- Anpassung anderer Rechts- & Gesetzesbereiche wie z.B. dem Baurecht & der
Raumordnung im Sinne der Mobilitätswende
- Lokale Angebote für Einkaufen, Behördengänge oder Bargeldversorgung zur
Verfügung
stellen („Stadt der kurzen Wege“)
- Landesplanung erarbeitet entsprechende Vorgaben
- Förderung der Digitalisierung der Verwaltung
- Planung der Struktur eines umfassenden Mobilitätswendeministeriums
- LBV.SH weiterentwickeln zu einem Landesbetrieb Mobilität à Beteiligung bei
Planung als Träger öffentlicher Belange
- Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen und Förderungen in Richtung
einer integrierten Planung für die Mobilität aus einer Hand- Landesbetrieb für Verkehr (LBV) zu einem Landesbetrieb für
Mobilitätswende umstrukturieren, Rechts- und Rahmenbedingungen
anpassen - Sicherstellung der Vernetzung des ÖV
- Landesbetrieb für Verkehr (LBV) zu einem Landesbetrieb für
- Aufbau einer Ausbildungsoffensive in den mobilitätswenderelevanten Berufen
- Etablierung verbesserter Beteiligungsformen bei Planungsverfahren
- Einschränkung des Flächenverbrauchs durch den motorisierten
Individualverkehr
- Einhaltung der Lärm- und Schadstoffgrenzwerte der WHO bei allen
Mobilitätsarten
- Lärmschutz: Betriebszeitbegrenzung für Flughäfen in Stadtnähe von 6 auf 22
Uhr- Bei der Benutzung der An- und Abflugrouten muss die
Bevölkerungsdichte ein entscheidendes Kriterium sein
- Bei der Benutzung der An- und Abflugrouten muss die
§4 Nahmobilität
- Unterstützung des klimafreundlichen Fußverkehrs durch attraktive
Wegeführung/Gestaltung (Verbreiterung der Gehwege, Barrierefreiheit)
- Dauerhaftes Verankern der RAD.SH in der Radverkehrsplanung
- Einrichten einer Planungsgesellschaft in Kooperation mit Hamburg für
eine integrierte Radverkehrsplanung - Metropol-Radschnellwege von Hamburg ausgehend schaffen
- Einrichten einer Planungsgesellschaft in Kooperation mit Hamburg für
- Umsetzung der Radstrategie Schleswig-Holstein in das Mobilitätsgesetz
integrieren
- Verankerung einer Fußverkehrsstrategie nach Empfehlung/Maßgabe des UBA
- Planung und Errichtung von 25 km Radschnellwegen pro Jahr im städtischen
Raum in Kooperation mit den Kommunen. Finanzierung durch das Land
- Planung und Errichtung von 25 km Radschnellwegen pro Jahr im ländlichen
Raum in Kooperation mit den Kommunen. Finanzierung durch das Land
§5 Öffentlicher Verkehr
Der öffentliche Personenverkehr im Sinne dieses Gesetzes umfasst alle öffentlich
zugänglichen Verkehrsmittel mit Ausnahme des Luftverkehrs.
- Sicherstellung einer flächendeckenden Bedienung durch:
- Verdichtung des Taktes auf den zentralen Verkehrsachsen
- Einen integrierten Taktfahrplan und eine Verminderung der
Umsteigezeiten - Durch die Einführung des Deutschlandtaktes und Anschlussgarantien
- Eine gute Erreichbarkeit des Haltestellennetzes zu Fuß und per Rad
- Die Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern (inter- und multimodale
Mobilität) - Förderung flexibler Mobilitätsformen
- Förderung von Stadtbahnsystemen
- großteilige Elektrifizierung des Schienennetzes
- Reaktivierung von Strecken
- Planung von neuen Strecken
- Einführung eines Landesbusnetzes als Ergänzung des Schienennetzes mit
vergleichbaren Bedienstandards
- Integration aller Fährverbindungen in den Nahverkehr
- Prüfung innovativer Verkehre wie z.B. Sharing, Seilbahnen,….
- Park- und Ride
- Sicherstellung des barrierefreien Zugangs ohne Behinderung des direkten
Zugangs
- Ausgestaltung einer auskömmlichen Finanzierung des öffentlichen Verkehrs
auch durch City-Maut, Parkgebühren, Parkraumbewirtschaftung und allgemeine
Abgaben (Steuern, Arbeitgeberabgaben) soweit Landeskompetenz
- Definition von Angebotsstandards
- Regeln und Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr durch
integrierte Verkehrsplanung harmonisieren
- Einführung einer Tarifreform in Kooperation mit unseren Nachbarn
- Digitalisierung der Angebote, fahrscheinloser Nahverkehr
- Verdichtung von Takten und Abstimmung der Pläne aufeinander
- Förderung von Mobilitätsstationen
- Umstellung des öffentlichen Verkehrs auf emissionsfreie Antriebe
§6 MIV
- Erhalt der bestehenden Verkehrswege durch folgende Maßnahmen:
- Die jährliche kalkulatorische Wertminderung der Verkehrsanlagen muss
erkennbar sein. Dieser Betrag soll jährlich von den Baulastträgern
mindestens wieder in die Verkehrsanlagen investiert werden - Im kommunalen Finanzausgleich wird diese Vorgehensweise künftig
berücksichtigt. In der doppischen Haushaltsführung findet sich
dieser Betrag als Abschreibung auf die Verkehrswege. Ggf. kann
dieses Konzept ergänzt werden durch spezielle Sondervermögen des
Landes, wie z.B. MOIN.SH.
- Die jährliche kalkulatorische Wertminderung der Verkehrsanlagen muss
- Moratorium Straßenneu- & ausbau für den Kfz-Verkehr
- Sicherstellung einer gleichberechtigten Nutzung von Straßenraum
- Aufbau einer Planung von Straßen von außen nach innen
- Die Digitalisierung und das Autonome Fahren dürfen nicht zu mehr Verkehr
führen
- Sicherstellung des Vorrangs des Umweltverbundes vor dem MIV, insbesondere
bei Finanzen und Planungskapazitäten
- Definition von Maßnahmen für das Ziel einer “Vision Zero”
- Zielgerichtetes Management des öffentlichen Raumes und des Parkraumes
- Parkraumbewirtschaftung
- Bereitstellung von genügend Raum für Elektrokleinstmobile
§7 Wirtschafts- / Lieferverkehr
- Stärkung der Regionalität und Saisonalität
- Maßnahmen zur Verlagerung von Lkw-Verkehren auf die Schiene
- Stärkung des Schienengüterverkehrs, insbesondere des Kombinierten Verkehrs
- An den bestehenden Bahnstrecken müssen etwa vier KV-Terminals im Land
vorhanden sein, z.B. in Neumünster, Flensburg, Lübeck und Brunsbüttel,
über die alle Gewerbegebiete schnell von Elektro-LKW erreicht werden
können
- Aufbau von City-Logistikkonzepten im Güternahverkehr
- Förderung Lastenfahrräder und Infrastruktur dazu
- Förderung der eMobilität im Güterverkehr und Infrastruktur dazu
§8 Schifffahrt
- Klimaneutrale Häfen bis 2030
- Gewährung von Vorteilen für Schiffe mit besseren Klimastandards
- Ausbau von Fährverbindungen als Ergänzung des Nahverkehrs
- Landstromanschlüsse in allen Häfen bis 2025
§9 Antriebstechnologien
- Land beschafft nur Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotoren soweit für den
Einsatzzweck möglich
- Förderung der Elektromobilität durch eine Förderung der Infrastruktur
(Ladesäulen), hierbei sollen vor allem die Verkehrsmittel gefördert
werden, die wenig zusätzlichen Platz im öffentlichen Raum verbrauchen oder
besetzen
- In jedem zentralen Ort im Land sollen Hochleistungs-Gleichstrom-
Ladestationen eingerichtet werden, aus denen der Ladestrom zu fairen
Preisen bezogen werden kann. Auch in den P+R-Anlagen wollen wir
Ladestationen für E-Autos, E-Bikes und Pedelecs vorsehen
- Sicherstellung der elektrischen Energieversorgung durch regenerative
Energien
- Förderung von klimafreundlichen Antriebssystemen auch in der Luftfahrt
Bundesratsinitiativen
Die Landtagsfraktion wird darüber hinaus gebeten, die folgenden Ansätze für
Bundesinitiativenzu prüfen und zu verfolgen:
- Forderung eines Mobilitätswendegesetzes auf Bundesebene
- Initiative für einen Verkaufsstopp von PKW mit Verbrennungsmotoren ab 2028
- Forderung einer „Vision Zero“ auf Bundesebene
- Anpassung und Optimierung der Antriebsart für den jeweiligen Arbeitszweck
- Anlastung aller Kosten der jeweiligen Verkehrsart
- Bundesinitiative für KFZ-Steuer in exponentieller Abhängigkeit von der
Leistung
- Erhöhung der CO2-Steuer und Dieselsteuer
- Die Werbung für Autos nur noch sachbezogen erfolgt, mit realistischen
Verbrauchswerten und Warnhinweisen: Durch den Kauf/Gebrauch dieses
Fahrzeuges schädigen Sie ihre Mitmenschen und die Umwelt über ein
vertretbares Maß hinaus.- Die Preise für alle Dienstleistungen müssen zukünftig die Wahrheit
sagen, auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit und die ökologischen
Folgen
- Die Preise für alle Dienstleistungen müssen zukünftig die Wahrheit
- Ausgestaltung einer auskömmlichen Finanzierung des öffentlichen Verkehrs
auch durch City-Maut, Parkgebühren und allgemeine Abgaben (Steuern,
Arbeitgeberabgaben)
- Regulierung von Elektrokleinstmobilen, dass sie Rad- und Fußverkehr nicht
behindern
- Begrenzung der Größe, Lärm und des Gewichtes von Fahrzeugen
- Zertifizierung von Pkw unter Berücksichtigung des ganzheitlichen
Lebenszyklus
- Reduzierung der Zahl und Größe der Autos durch Steuern und
Zulassungsbeschränkungen
- Reduzierung der Auswirkungen des Flugverkehrs unter der besonderen
Berücksichtigung der Auswirkungen von Klimagasen in größeren Höhen
Begründung
Insbesondere der Klimawandel, aber auch ein immer rasanter werdendes Artensterben sowie übergroßer Ressourcenverbrauch machen eine sofortige und grundlegende Wende in unserem Mobilitätsverhalten notwendig. 2015 gelang es 197 Staaten, sich auf ein neues Klimaschutzabkommen zu einigen. Dieses sieht vor, dass die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen ist, mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 Grad Celsius.
2018 erklärte der Weltklimarat, dass eine Erderwärmung über 1,5 Grad Celsius dringlich zu vermeiden sei, weil die Folgen sonst unkontrollierbar werden könnten. Eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius sei auch wirtschaftlich klar von Vorteil. Die Umstellung in eine klimaneutrale Gesellschaft müsse auf Grund der hohen Dringlichkeit nun sehr schnell erfolgen.
Schleswig-Holstein bekennt sich klar zu der sich hieraus ergebenden Verpflichtung, seinen Beitrag zur Einhaltung der international vereinbarten Grenze zu leisten. Überdies hat Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren ein enormes Eigeninteresse an der Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze.
Darf das Klima um nicht mehr als 1,5 Grad Celsius erwärmt werden, so darf Deutschland
insgesamt nicht mehr als 4.200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ab 2018, ausstoßen. Für
Schleswig-Holstein bedeutet dies entsprechend seiner Einwohnerzahl, dass seit 2018
maximal noch 150 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente emittiert werden dürfen. Aus dem Verkehrssektor kommt aktuell knapp ein Viertel der klimaschädlichen Emissionen. Geht man davon aus, dass dieses Verhältnis beibehalten wird, so darf der schleswig-holsteinische Verkehr noch maximal 37,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausstoßen. Soweit weitere Emissionen erfolgen, sind diese zu kompensieren. Auch auf Grund der hohen Kosten, die durch eine Kompensation entstehen, ist der Einsparung klarer Vorrang einzuräumen.
Die Mobilitätswende ist eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die es gemeinsam zu meistern gilt. Zugleich bietet sie eine ebenso große Chance, ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit zu erzielen. Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, weshalb sie nicht Vermögenden vorbehalten werden darf, sondern Konzepte zu erarbeiten sind, die es den Menschen eine Teilhabe unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft oder individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit ermöglichen.
Wir sind davon überzeugt, dass die Mobilitätswende den Menschen dieses Landes nicht nur durch die Abmilderung des Klimawandels dient, sondern auch direkt eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität bedeutet.
Die Mobilitätswende ist zwingend erforderlich, um den Klimawandel zu stoppen.
Unterstützer*innen
- Michael Hegger (KV Dithmarschen)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Sina Clorius (KV Schleswig-Flensburg)
- Lars Bergmann (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Susan de Vrée (KV Segeberg)
- Christof Martin (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Kerstin Hanert-Möller (KV Dithmarschen)
- Ian Arne Winkler (KV Flensburg)
- Nadine Mai (KV Pinneberg)
- Wiebke Garling-Witt
- Lutz Baastrup
- Franziska Eggers (KV Herzogtum Lauenburg)
- Stephanie Matthes
- Klaus-Christian Kalkhoff (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Pamela Masou (KV Pinneberg)
- Petra Kärgel (KV Pinneberg)
- Bianka Ewald (KV Pinneberg)
- Philipp Diepmans (KV Flensburg)
- Sven Gebhardt (KV Flensburg)
- Lennart Stahl (KV Segeberg)
- Gerhard Boll
- Lorenz Paul Burghardt (KV Kiel)
- Peter Schüler
- Lothar Koch (KV Nordfriesland)
- Manfred Sallach (KV Steinburg)
- Andreas Tietze
- Benita v. Brackel-Schmidt (KV Flensburg)
- Arne Langniß (KV Kiel)
- Ulrike Täck
- Mathias Schmitz (KV Pinneberg)
- Hans-Peter Hopp (KV Ostholstein)
Änderungsanträge
- M&V 1.1 (Nadine Mai, Eingereicht)
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